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Angehörigen- und Betreuerbeirat

Der Angehörigen und Betreuerbeirat (kurz ABR) ist Ansprechpartner und Unterstützer für die Angehörigen und Betreuer, der in der CBW tätigen Menschen mit Behinderung. Alle vier Jahre wird diese ehrenamtliche Vertretung in einer Angehörigenversammlung gewählt. Eine Informationsveranstaltung für alle Angehörigen und Betreuer findet einmal jährlich statt.

Informieren - Unterstützen - Vermitteln

Zu den Aufgaben des ABR gehören vor allem die Entgegennahme und Bearbeitung von Wünschen und Anregungen, sowie die Beratung und Information von Angehörigen, Betreuern und Eltern.  Ein Termin für einen Austausch oder eine Beratung kann jederzeit mit dem ABR selbst vereinbart werden.

Darüber hinaus pflegt der ABR regelmäßigen Kontakt mit der Geschäftsleitung, dem sozialen Dienst, den Betriebsleitungen und dem Werkstattrat der CBW. So wird der ABR über das wesentliche Geschehen und Veränderungen der Struktur in den Werkstätten informiert. Hierzu gehören Themen wie die Erstellung oder Veränderung von Werkstattordnung und Werkstattverträgen, die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen oder auch anstehende Baumaßnahmen.